Sehr geehrte Kund*innen,

bitte beachten Sie, dass am 22.11.2022 die neue Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) in Kraft tritt. Wir sind verpflichtet nach dieser Gebührenordnung abzurechnen.

Die GOT wurde erstmalig seit 1999 überarbeitet und es wurden neuere medizinische Verfahren und z. B. Überwachungstätigkeiten von Narkosen usw. neu in die GOT aufgenommen. Andere Leistungen wurden in ihrer Gebührenhöhe angepasst.

Bitte sorgen Sie, falls noch nicht geschehen, z. B. mit einer Kranken- oder OP-Kostenversicherung vor, um eine Deckung Ihrer tierärztlichen Kosten zu gewährleisten.

Die Bundestierärztekammer stellt zur Änderung der GOT zwei Dokumente für Tierbesitzer zur Verfügung.

Informationen_Novelle_Tierhalterinnen

Informationen_GOT-allgemein_Tierhalterinnen

 

Bei Fragen sind wir für Sie da.